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§ 57a KFZ-ÜBERPRÜFUNG


§57a KFZ GESUNDHEITSCHECK


Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Bei Neufahrzeugen ist die erste §57a Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Alle anderen Fahrzeuge müssen jährlich zur Pickerl-Überprüfung. Der Toleranzzeitraum für die §57a Überprüfung beginnt mit dem Zulassungsmonat und endet 3 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung).
 

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§57a Überprüfung
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorge-schrieben... >> mehr



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